Abstimmung

Die Abstimmung über die  beiden Initiativen findet am 29. November 2020  statt. Materialen für die Abstimmung finden Sie hier:

Flyer 4 seitig

Flyer 2 seitig 

Broschüre als PDF

Plakat F4 und Plakat F12

Signatur mit Bild oder Signatur ohne Bild

Logo

Beurteilung des Gegenentwurfs der Regierung als PDF

Rechtsgutachten mit der Widerlegung der Aussage der Gegner bezüglich LN in Bauzonen

Warum die Initianten die Iinitiativen zur Abstimmung bringen wollen

Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme der Initianten, warum der  von der Regierung verfasste Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative nicht genügt:

Ausführlicher Bericht, 21.04.2020

Kurzbericht, 21.04.2020

Vorläufige Stellungnahme Abstimmungsvorlage

Lesen Sie hier, die Begründungen, warum beide Abstimmungen vor das Volk sollen:

Vorläufige Stellungnahme Abstimmungsvorlage, 21.04.2020

Medienorientierung 30.08.2019

Lesen Sie hier in Kurzform, wie die Initianten mögliche Einwände zu den Initiativen entkräften:

Folien Medienorientierung, 30.08.2019l

Raimund Rodewald, höchster Landschaftsschützer der Schweiz ist überzeugt: Es braucht die Initiativen Luzerner Kulturlandschaft!

Dies bekräftigte er in einem Vortrag in Nottwil und in Schötz. Er findet  insbesondere auch den Art. 42 zur Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsraumes der Gesetzesinitiative äusserst wichtig.

Die Folien des Vortrags vom 07.03.2018 (Schötz) sind abrufbar unter folgendem Link:
Vortrag Raimund Rodewald, 07.03.2018 – die Situation im Kanton Luzern

Die Folien des Vortrags vom 19.10.2017 (Nottwil) sind abrufbar unter folgendem Link: Vortrag Raimund Rodewald, 19.10.2017

Warum braucht es die beiden Initiativen?

Hören und lesen Sie, warum es die beiden Initiativen Luzerner Kulturlandschaft braucht unter folgendem Link:

Beitrag Regionaljournal Zentralschweiz, 13.06.2017