
Die Abstimmung über die beiden Initiativen findet am 29. November 2020 statt. Materialen für die Abstimmung finden Sie hier:
Plakat F4 und Plakat F12
Signatur mit Bild oder Signatur ohne Bild
Beurteilung des Gegenentwurfs der Regierung als PDF
Rechtsgutachten mit der Widerlegung der Aussage der Gegner bezüglich LN in Bauzonen
Warum die Initianten die Iinitiativen zur Abstimmung bringen wollen
Lesen Sie hier die ausführliche Stellungnahme der Initianten, warum der von der Regierung verfasste Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative nicht genügt:
Ausführlicher Bericht, 21.04.2020
Vorläufige Stellungnahme Abstimmungsvorlage
Lesen Sie hier, die Begründungen, warum beide Abstimmungen vor das Volk sollen:
Vorläufige Stellungnahme Abstimmungsvorlage, 21.04.2020
Medienorientierung 30.08.2019
Lesen Sie hier in Kurzform, wie die Initianten mögliche Einwände zu den Initiativen entkräften:
Folien Medienorientierung, 30.08.2019l
Raimund Rodewald, höchster Landschaftsschützer der Schweiz ist überzeugt: Es braucht die Initiativen Luzerner Kulturlandschaft!

Dies bekräftigte er in einem Vortrag in Nottwil und in Schötz. Er findet insbesondere auch den Art. 42 zur Erhaltung und Aufwertung des Landschaftsraumes der Gesetzesinitiative äusserst wichtig.
Die Folien des Vortrags vom 07.03.2018 (Schötz) sind abrufbar unter folgendem Link:
Vortrag Raimund Rodewald, 07.03.2018 – die Situation im Kanton Luzern
Die Folien des Vortrags vom 19.10.2017 (Nottwil) sind abrufbar unter folgendem Link: Vortrag Raimund Rodewald, 19.10.2017
Warum braucht es die beiden Initiativen?
Hören und lesen Sie, warum es die beiden Initiativen Luzerner Kulturlandschaft braucht unter folgendem Link: